AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Betreibergesellschaft
Betreibergesellschaft des Campingplatzes „Oranienstein“ ist die „Mohr-Herschel GbR“. Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft sind Monika Mohr und Ulrich Herschel.
2. Öffnungszeiten
Campingplatz ist vom 1.April bis zum letzten Sonntag im Oktober geöffnet. Bis zum letzten Sonntag im Oktober müssen alle Parzellen vom jeweiligen Mieter geräumt sein. In der weiteren Zeit ist die Nutzung des Platzes aufgrund des Hochwassers ausgeschlossen. In dieser Zeit gibt es keinen Winterdienst.
3. Campingplatzzutritt
Es dürfen nur die angemeldeten Personen den Campingplatz benutzen und betreten. Dies gilt auch für Besucher, sie dürfen erst nach Anmeldung in der Rezeption den Campingplatz betreten.
4. Buchung
Für alle Ferienzeiten und an den verlängerten Wochenenden (Brückentage) ist eine Buchung dringend erforderlich. Für besondere Standplatzwünsche gilt dies auch in der übrigen Jahreszeit. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben auf den für den Reisezeitraum gültigen Preislisten. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
5. Benutzungsgebühren
Für die Benutzung des Campingplatzes werden Gebühren, Auslagen und Kurtaxe gemäß der aktuellen Preisliste, welche in den Infokästen aushängen, erhoben.
6. Anreise
Der Stellplatz steht Ihnen ab 9 Uhr am Tag der Anreise zur Verfügung, die Mietobjekte ab 15 Uhr. Von 13 -15 Uhr und von 22 - 7 Uhr ist die Schranke geschlossen. Fahren Sie in diesen Zeiten bitte nicht auf dem Platz oder vor die Schranke. Warten Sie auf den gekennzeichneten Parkplätzen bzw. auf Ihrem Stellplatz.
7. Abreise
Der gemietete Stellplatz muss sauber, wie vorgefunden bis 12 Uhr des Abreisetages geräumt sein, andernfalls wird ein zusätzliches Entgelt berechnet. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, Ihre Rechnung möglichst schon am Vortag vor der Abreise zu begleichen. Beachten Sie auch, dass wir keine Kreditkarten (ausgenommen EC-Karte und Maestro) annehmen können.
8. Hunde
Hunde sind auf dem Campingplatz unter folgenden Bedingungen erlaubt:
Sie müssen der Campingplatzverwaltung gemeldet sein;
Sie sind ständig an der Leine zu führen;
Sie dürfen nicht auf die Spielplätze, sowie in den Pool und nicht in die Sanitärgebäude;
Auslaufmöglichkeiten befinden sich außerhalb des Campingplatzes;
Verunreinigungen durch Tiere sind vom Besitzer unverzüglich zu entfernen.
9. Minderjährige
Minderjährige Personen sind während ihres Aufenthalts auf dem Campingplatz von ihren Erziehungsberechtigten (Eltern, Großeltern, Pflegeeltern) oder von einer von dieser beauftragten volljährigen Person (Eltern- Großeltern- oder Pflegeelternteil) zu beaufsichtigen. Eltern haften für Ihre Kinder.
10. Rücktritt
Sie können jederzeit von der Buchung zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen bitten wir Sie, den Rücktritt schriftlich an info@camping-diez.de oder telefonisch unter der Rufnummer 06432-2122 anzugeben.
11. Verfolgung von Straftaten
Auf dem Campingplatz begangene strafbare Handlungen werden unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Das Jugendschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung gilt auf dem gesamten Campingplatz. Der Handel, der Besitz sowie der Konsum von Drogen, Betäubungs- bzw. Rauschmitteln oder betäubungs- bzw. rauschmittelähnlichen Stoffen sind auf dem gesamten Campingplatz verboten.
12. Verbot von Waffen
Die Benutzung sowie das Mitführen oder Lagern von Schusswaffen, Schreckschuss – und Gaswaffen, Hieb- und Stichwaffen sowie pyrotechnischen Materialien ist auf dem gesamten Campinggelände verboten. Gefährliche Gegenstände werden vom Verwaltungspersonal sichergestellt und der Polizei zur Verwahrung übergeben.
13. Fahrzeugverkehr
Auf dem gesamten Campingplatzgelände sowie auf dem Besucher–Parkplatz gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) analog. Fahrzeuge jeglicher Bauart dürfen höchstens mit 10 km/h und nur auf direktem Weg bis zu den eigenen Stellplätzen bewegt werden. Auf dem gesamten Campinggelände haben Fußgänger Vorrang vor Fahrzeugen jeglicher Art. Kraftfahrzeuge dürfen auf dem Campinggelände nur von Personen, die die hierfür erforderliche amtliche Fahrerlaubnis nach der Fahrerlaubnisverordnung besitzen, gefahren werden. Das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkohol-, Rauschmittel- oder Drogeneinfluss ist verboten. Sämtliche Straßen und Wege des Campingplatzgeländes müssen Tag und Nacht zum jederzeitigen Befahren für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden. Das Abstellen von Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen auf allen Straßen und Wegen ist deshalb nicht gestattet. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge oder Gegenstände werden, falls der Eigentümer nicht unverzüglich festgestellt werden kann, auf dessen Kosten entfernt. An Engstellen oder unübersichtlichen Stellen haben sich die Fahrzeugführer notfalls von einer sachkundigen Person einweisen zu lassen. Beim Rückwärtsfahren von Gespannen, Wohnmobilen und dergleichen ist der rückwärtige Fahrbereich durch eine sachkundige Person abzusichern. Abgestellte Fahrzeuge sind so zu sichern, dass ein Wegrollen ausgeschlossen ist.
14. Bootsanleger, Steganlagen, Angeln
Das Betreten und Nutzen der Steganlagen ist verboten. Angeln ist ausschließlich am Ufer, nicht an Stegen und nur mit gültigen Papieren zulässig. Anfüttern ist im Bereich des gesamten Campingplatzufers verboten.
15. Offenes Feuer / Grillen
Offene Feuer (Lagerfeuer, etc.) sind auf dem gesamten Campingplatz aus Brandschutzgründen streng verboten. Wenn Sie den Platzwart informieren, dürfen Sie Ihren Stand-Grill unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften betreiben. Feuerlöscher befinden sich auf dem Campingplatzgelände.
16. Spielen / Baden
Für Spiele, auch Ballspiele, gibt es besondere Spielflächen. Bitte benutzen Sie diese zu Ihrer eigenen Sicherheit und für ungestörten Spaß. Barfuß laufen geschieht auf dem Gelände auf eigene Gefahr. Bitte denken Sie daran, dass die Spielgeräte nicht für Erwachsene bestimmt sind.
17. Sonstiges
Die Campingplatzverwaltung behält sich das Recht vor, Stellplatzzuteilungen und Mietunterkunftszuteilungen zu ändern, wenn dies aus besonderen Gründen notwendig ist. Bitte beachten Sie, dass es in der Nebensaison das Restaurant verkürzte Öffnungszeiten hat. Für nähere Informationen schauen sie bitte auf unserer Homepage www.camping-diez.de .
18. Campingplatzordnung
Für alle Aufenthalte ist die Campingplatzordnung verbindlich. Sie hängt in den Infokästen aus, auf Wunsch wird sie Ihnen in der Rezeption ausgehändigt. Wer in grober Weise gegen diese und insbesondere trotz Ermahnung gegen die Ruhezeiten verstößt, wird umgehend von dem Campingplatz verwiesen. Es besteht die Verpflichtung, den gesamten, gebuchten Aufenthalt zu bezahlen.
19. Auskünfte
Telefonische Auskünfte unserer Mitarbeiter sind unverbindlich und bedürfen daher der schriftlichen Bestätigung via E-Mail.
20. Fotoarbeiten
In unregelmäßigen Abständen führen wir auf unserer Anlage Bild- und Tonaufnahmen durch. Falls Sie auf den Aufzeichnungen nicht zu sehen sein wollen, bitten wir Sie, uns dieses gleich mitzuteilen. Das Campinggelände wird in Teilbereichen zur Wahrnehmung des Hausrechts (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren) mit Videokameras überwacht. Die Aufzeichnungen werden ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht.
21. Haftung
Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Stellplatz pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu melden und zu ersetzen. Der Betreiber des Campingplatzes übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die in Zusammenhang mit der Nutzung des Campingplatzes entstehen. Beeinflussung durch höhere Gewalt z. B.: Wetter oder der Bäume, etwa durch Astabbrüche oder herabfallende Früchte, Blätter, schließt jede Haftung aus. Jeder Gast hat selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz seines Hab und Gutes zu sorgen.
22. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkung oder wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Machen Sie sich bitte gleich nach Anreise mit den Sicherheitseinrichtungen bekannt.